Allgemeine Geschäftsbedingungen für OPERIO
Version R2.4 – ausführliche Pre-Live-Fassung – Stand: 13. August 2026
R2.4-Langfassung: Diese Fassung bewahrt die ausführliche Vertragsstruktur und ist auf die aktuell belegten Funktionen zu Preisgarantie, Test-Lifecycle, Löschung/Backup, Anbieterwechsel und kontenbezogener Multi-Device-Recovery aktualisiert. Preisbindungen erfolgen über die vor Vertragsschluss bereitgestellte Bestellung beziehungsweise Preisübersicht.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung OPERIO und ihrer gebuchten Module.
Anbieter ist:
Steffen Übelein
Einzelunternehmen, handelnd unter KAN KAI WORKS
Nürnberger Straße 14
96114 Hirschaid
Deutschland
E-Mail: support@kankaiworks.de
Nachfolgend „KAN KAI WORKS“.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Verträge mit Verbrauchern werden über OPERIO nicht angeboten.
2. Vertragsgegenstand
OPERIO ist eine modular aufgebaute, webbasierte Unternehmenssoftware.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der bei Vertragsschluss geltenden Produkt- und Leistungsbeschreibung sowie den vom Kunden gebuchten Modulen.
Zu den angebotenen Modulen können insbesondere gehören:
- OPERIO
- OFFERO
- TURNO
- FAKTURO
- ZEITO
- EasyE
- PRÜFO
- ASSISTO
Nicht gebuchte Module sind nicht Bestandteil des Vertrags.
KAN KAI WORKS schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Softwarefunktionen, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg des Kunden.
3. Vertragsschluss
Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein kostenpflichtiges Angebot von KAN KAI WORKS annimmt oder im vorgesehenen elektronischen Bestellprozess einen kostenpflichtigen Tarif verbindlich bestellt und die Bestellung von KAN KAI WORKS angenommen beziehungsweise freigeschaltet wird.
Der Kunde hat bei Vertragsschluss vollständige und richtige Unternehmens- und Kontaktdaten anzugeben.
4. Kostenloser Test
KAN KAI WORKS kann für OPERIO einen kostenlosen Test bereitstellen.
Der reguläre kostenlose Volltest dauert 30 Kalendertage ab Aktivierung. Während dieses Zeitraums stehen die für den Test freigeschalteten Funktionen im vereinbarten Umfang zur Verfügung.
Der Test benötigt keine Zahlungsdaten und geht nicht allein durch Zeitablauf in einen kostenpflichtigen Vertrag über. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht ausschließlich durch eine gesonderte ausdrückliche kostenpflichtige Aktivierung, Bestellung oder Annahme.
Wird bis zum Ende der 30 Tage kein kostenpflichtiger Vertrag aktiviert, schließt sich ein 90-tägiger eingeschränkter Nachlaufzeitraum an. In diesem Zeitraum können die hierfür vorgesehenen Lese-, Export-, Wiederherstellungs- und Aktivierungsfunktionen verfügbar bleiben; die normale produktive Nutzung kann eingeschränkt sein.
Ab Tag 120 nach Beginn des Tests ist der nicht kostenpflichtig aktivierte Mandant zur automatischen Löschung vorgesehen. Eine Löschung erfolgt nicht, solange insbesondere
- ein kostenpflichtiger Vertrag oder eine bestätigte kostenpflichtige Aktivierung besteht,
- eine gesetzliche oder vertraglich zulässige Aufbewahrungspflicht entgegensteht,
- ein dokumentierter Legal Hold aktiv ist oder
- eine laufende Abruf-/Wechselfrist für einen Anbieterwechsel noch nicht beendet ist.
Für zeitlich begrenzte Sonderaktionen können abweichende Testzeiträume angeboten werden. Abweichungen werden vor Aktivierung ausdrücklich ausgewiesen und verändern die vorstehenden Regeln nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart wird.
5. Zugang und Benutzerkonten
Der reguläre Zugang zu OPERIO erfolgt passkey-/WebAuthn-basiert über die jeweils vorgesehenen Authentifizierungs- und Gerätebindungsverfahren. Ein Passwort-, SMS- oder OTP-Fallback ist für die reguläre Produktanmeldung nicht vorgesehen.
Jedes freigegebene Endgerät benötigt eine eigene OPERIO-Gerätebindung und eine eigene WebAuthn-/Passkey-Registrierung. Ein synchronisierter Passkey allein ersetzt die serverseitige Gerätebindung nicht.
Kontowiederherstellung
Für die Wiederherstellung des autoritativen Hauptnutzerzugangs stellt OPERIO einen E-Mail-basierten, kontenbezogenen Multi-Device-Recovery-Prozess bereit:
- öffentliches Eingabefeld ist ausschließlich die hinterlegte E-Mail-Adresse;
- ein Mandantenkürzel, Kundenkennzeichen, Passwort, SMS-Code oder OTP wird für die öffentliche Wiederherstellung nicht verlangt;
- ein legitimer Hauptnutzer mit derselben E-Mail-Adresse in mehreren Mandanten erhält getrennte, serverseitig jeweils an genau einen Mandanten und Benutzer gebundene Wiederherstellungslinks;
- der E-Mail-Nachweis ist einmalig verwendbar und 20 Minuten gültig;
- das bloße Öffnen des Links verbraucht den Nachweis nicht; erst die ausdrückliche Bestätigung löst die Wiederherstellung aus;
- die Bestätigung erzeugt ein auf 30 Minuten begrenztes, mandanten- und benutzergebundenes Wiederherstellungsrecht, jedoch noch keine normale Anwendungssitzung;
- bei der Bestätigung werden alle vor der Wiederherstellung bestehenden Sitzungen, Gerätebindungen und WebAuthn-Berechtigungsnachweise für das betroffene Konto einmalig widerrufen;
- innerhalb des aktiven Wiederherstellungsfensters können mehrere neue Geräte nacheinander freigegeben werden;
- jedes neue Gerät muss seine eigene WebAuthn-Registrierung durchführen und erhält eine eigene Gerätebindung;
- später neu verbundene Geräte widerrufen die zuvor innerhalb desselben Wiederherstellungsfensters neu verbundenen Geräte nicht;
- alte Geräte werden nicht automatisch wieder als vertrauenswürdig behandelt.
Das Gerät, von dem die Wiederherstellung gestartet wird, das Gerät, auf dem die E-Mail geöffnet wird, und die anschließend verbundenen Zielgeräte dürfen voneinander abweichen. Die Wiederherstellung selbst gewährt keinen Zugriff auf Geschäftsdaten; regulärer Zugriff entsteht erst nach erfolgreicher WebAuthn-/Gerätebindung.
Zugänge sind personenbezogen und dürfen nicht unberechtigt an Dritte weitergegeben werden.
Der Kunde ist dafür verantwortlich,
- nur berechtigte Personen als Nutzer anzulegen,
- Rollen und Berechtigungen sachgerecht zu vergeben,
- ausgeschiedene oder nicht mehr berechtigte Nutzer unverzüglich zu sperren,
- verwendete Endgeräte angemessen zu schützen und
- erkannte Sicherheitsvorfälle unverzüglich an KAN KAI WORKS zu melden.
6. Preise und Abrechnung
Es gelten die bei Vertragsschluss bestätigten Preise.
Alle gegenüber Unternehmern angegebenen Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend dem gebuchten Tarif und Abrechnungszeitraum. Der Standardtarif wird monatlich abgerechnet, soweit in der Bestellung oder einem individuell angenommenen Angebot nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart ist. Eine Mindestlaufzeit besteht nur, wenn sie vor Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
Zusätzliche Nutzer, Standorte, Module, nutzungsabhängige Leistungen oder sonstige Zusatzleistungen werden entsprechend der bei ihrer Buchung vereinbarten Preisregelung berechnet. Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss beziehungsweise bei der späteren Zusatzbuchung einbezogene Preis- und Leistungsfassung.
Für die erstmalige kostenpflichtige Aktivierung gilt zusätzlich die Preisgarantie nach Ziffer 7.
7. Preisänderungen
7.1 Preisgarantie für den erstmalig aktivierten kostenpflichtigen Vertrag
Für die wiederkehrenden Preisbestandteile, die im Zeitpunkt der erstmaligen bestätigten kostenpflichtigen Vertragsaktivierung Bestandteil des Vertrags sind, gilt eine Preisgarantie von 24 Monaten ab dieser Aktivierung.
Maßgeblich ist der bei Aktivierung unveränderlich gespeicherte Preisstand. Die Garantie schützt die im initialen kostenpflichtigen Vertragsumfang enthaltenen wiederkehrenden Preisbestandteile.
Nicht automatisch von dieser Garantie erfasst sind insbesondere:
- später neu hinzugebuchte Module oder Standorte,
- später zusätzlich gebuchte Nutzer, soweit sie nicht Bestandteil des ursprünglichen Preisstands sind,
- neue Produkte oder neue Leistungskategorien,
- individuell beauftragte Zusatzleistungen und
- nicht im ursprünglichen Preisstand enthaltene nutzungsabhängige Entgelte.
Das Ende der 24-monatigen Preisgarantie führt nicht automatisch zu einer Preiserhöhung. Nach Ablauf bleibt der bis dahin geltende Preis bestehen, bis eine wirksame Preisänderung auf einer gesonderten vertraglichen Grundlage erfolgt.
7.2 Preisänderungen außerhalb geschützter Preisbestandteile bzw. nach Ende der Preisgarantie
KAN KAI WORKS kann Preise für zukünftige Leistungszeiträume anpassen, wenn sich nach Vertragsschluss für die Erbringung der vereinbarten Leistungen relevante Gesamtkosten verändern und die jeweilige Preisposition nicht durch die laufende Preisgarantie geschützt ist.
Zu den berücksichtigungsfähigen Kosten gehören insbesondere Infrastruktur-, Personal-, Lizenz-, Sicherheits-, Energie-, Dienstleister- und regulatorisch bedingte Kosten.
Bei jeder Preisanpassung werden Kostensteigerungen und Kostensenkungen der berücksichtigungsfähigen Kostenpositionen sachgerecht miteinander saldiert. Eine Preiserhöhung darf den nach dieser Saldierung verbleibenden Anstieg der relevanten Gesamtkosten nicht überschreiten und darf nicht dazu verwendet werden, die vertraglich zugrunde gelegte Marge allein über diese Klausel auszuweiten.
Soweit sich die relevanten Gesamtkosten nach einer Saldierung nachhaltig vermindern, wird KAN KAI WORKS die Preise für zukünftige Leistungszeiträume in angemessenem Umfang entsprechend herabsetzen.
Preisänderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung bezeichnet den Anlass der Anpassung und die maßgeblichen Kostenkategorien in nachvollziehbarer Form.
Erhöht sich der Gesamtpreis des bestehenden Leistungsumfangs, kann der Kunde den betroffenen Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung zum Wirksamkeitsdatum kündigen.
Bereits vollständig bezahlte Leistungszeiträume bleiben unberührt.
8. Zahlungsbedingungen
Die konkrete Zahlungsart wird im Bestell- oder Abrechnungsprozess ausgewiesen.
Im aktuellen OPERIO-Produktivstand ist kein externer Zahlungsdienstleister aktiv konfiguriert. KAN KAI WORKS kann künftig einen externen Zahlungsdienst einsetzen, wenn dies vor Nutzung des jeweiligen Zahlungswegs ausdrücklich angezeigt und die hierfür erforderliche Datenschutz- und Vertragsinformation aktualisiert wird.
Der reguläre kostenlose Test erfordert keine Zahlungsdaten und wird nicht allein durch Zeitablauf kostenpflichtig.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
KAN KAI WORKS kann nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung den Zugang zu kostenpflichtigen Leistungen vorübergehend einschränken, wenn sich der Kunde mit fälligen Zahlungen in erheblichem Umfang im Verzug befindet. Die Verpflichtung zur Zahlung bereits entstandener Forderungen bleibt bestehen.
9. Verfügbarkeit und Wartung
KAN KAI WORKS betreibt OPERIO mit dem Ziel einer hohen technischen Verfügbarkeit.
Eine jederzeitige unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet.
Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere entstehen durch:
- Wartungsarbeiten,
- Sicherheitsupdates,
- technische Störungen,
- Störungen von Telekommunikations- oder Infrastrukturleistungen,
- höhere Gewalt oder
- Maßnahmen zur Abwehr konkreter Sicherheitsrisiken.
Planbare Arbeiten mit erheblichen Auswirkungen auf die Nutzung werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
10. Änderungen und Weiterentwicklung
KAN KAI WORKS darf OPERIO technisch und funktional weiterentwickeln, soweit dadurch die vertraglich geschuldete Hauptleistung nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Änderungen können insbesondere erforderlich sein aufgrund:
- technischer Weiterentwicklung,
- Sicherheitsanforderungen,
- geänderter Browser- oder Betriebssystemanforderungen,
- gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen,
- Änderungen eingesetzter Infrastruktur oder
- notwendiger Fehlerbehebungen.
Wesentliche nachteilige Änderungen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
Führt eine nicht lediglich unerhebliche, nicht zwingend gesetzlich oder sicherheitsbedingt erforderliche Änderung dazu, dass eine wesentliche vertraglich vereinbarte Funktion dauerhaft entfällt oder für den Kunden wesentlich nachteilig verändert wird, und stellt KAN KAI WORKS keine im Wesentlichen gleichwertige Alternative bereit, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung außerordentlich kündigen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
11. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm in OPERIO verarbeiteten Inhalte und Daten verantwortlich.
Er darf OPERIO insbesondere nicht verwenden:
- für rechtswidrige Zwecke,
- zur Verarbeitung rechtswidrig erhobener Daten,
- zur Verbreitung schädlicher Software,
- zur Umgehung von Sicherheitsmechanismen oder
- für unberechtigte Zugriffe auf Daten oder Systeme Dritter.
Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass seine Nutzer die für ihn geltenden gesetzlichen, arbeitsrechtlichen, steuerlichen, handelsrechtlichen und branchenspezifischen Anforderungen beachten.
12. Kundendaten und Datenschutz
Soweit KAN KAI WORKS personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und für die Erteilung zulässiger Weisungen verantwortlich.
KAN KAI WORKS verarbeitet Kundendaten ausschließlich im Rahmen des Vertrags, der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung sowie zwingender gesetzlicher Verpflichtungen.
13. Unterauftragnehmer und Infrastruktur
KAN KAI WORKS darf für den Betrieb von OPERIO geeignete Infrastruktur- und sonstige Dienstleister einsetzen.
Soweit diese Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten, werden sie entsprechend den datenschutzrechtlichen Anforderungen eingebunden.
Einzelheiten ergeben sich aus der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und der dort geführten Unterauftragnehmerregelung.
14. Datensicherung
KAN KAI WORKS trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zur Sicherung der für den Betrieb erforderlichen Daten.
Für die aktuell produktiv belegte Sicherungs- und Wiederherstellungslogik gelten insbesondere:
- manifestierte Datenbank- und Speicherbackups,
- eine maximale reguläre Backup-Rotation von 90 Tagen,
- Schutz definierter Wiederherstellungsanker während ihrer vorgesehenen Schutzdauer,
- keine reguläre Produktivnutzung bereits gelöschter Kundendaten allein aus einem Backup,
- erneute Anwendung fortbestehender Lösch- und Widerrufspflichten nach einer Wiederherstellung und
- dokumentierte Restore- und Integritätsprüfungen.
Eine Verschlüsselung der Backup-Artefakte wird nicht als bestehende vertragliche Maßnahme zugesagt, solange sie nicht separat technisch nachgewiesen und in den TOM ausgewiesen ist.
Ein dokumentierter Legal Hold kann eine sonst fällige Löschung vorübergehend blockieren. Er begründet keinen zusätzlichen Zugriff auf Kundendaten und wird nach dem hierfür vorgesehenen Kontrollprozess überprüft.
Unabhängig davon bleibt der Kunde verpflichtet, Daten, die er aufgrund gesetzlicher oder eigener organisatorischer Anforderungen zusätzlich außerhalb von OPERIO aufbewahren muss, entsprechend seinen eigenen Pflichten zu sichern und aufzubewahren.
15. Rechte an der Software
Alle Rechte an OPERIO, dem Quellcode, der Gestaltung, Dokumentation und sonstigen von KAN KAI WORKS bereitgestellten Inhalten verbleiben bei KAN KAI WORKS beziehungsweise den jeweiligen Rechteinhabern.
Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht, OPERIO im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Eine Weitervermietung, Unterlizenzierung, Vervielfältigung oder technische Umgehung von Nutzungsbeschränkungen ist ohne ausdrückliche Zustimmung nicht zulässig, soweit nicht zwingendes Recht etwas anderes bestimmt.
16. ASSISTO und automatisierte Unterstützung
ASSISTO unterstützt Nutzer mit regelbasierten Hinweisen, Vorschlägen und Auswertungen.
Im aktuellen OPERIO-Produktivstand ist kein externer KI-Modellanbieter konfiguriert. Es findet derzeit keine kundenbezogene Übertragung an OpenAI oder einen anderen externen KI-Modellanbieter statt. Die aktuell produktive ASSISTO-Logik arbeitet lokal/deterministisch und ist für Produktivmandanten nicht als externe Modellverarbeitung aktiviert.
ASSISTO-Ausgaben dienen der Unterstützung und werden der fachlich verantwortlichen Person zur Prüfung vorgelegt. ASSISTO trifft keine autonome rechtsverbindliche, steuerliche, personelle, Zahlungs-, Berechtigungs- oder sicherheitsrelevante Endentscheidung.
Wird zukünftig eine externe KI-Verarbeitung aktiviert, dürfen personenbezogene Kundendaten erst nach erneuter technischer, datenschutzrechtlicher und vertraglicher Prüfung an einen externen Anbieter übermittelt werden. Die Datenschutzerklärung, Unterauftragnehmerliste/Empfängerinformation und gegebenenfalls das AVV sind vor einer solchen Aktivierung anzupassen.
17. Mängel und Störungen
Der Kunde soll erkennbare Störungen unter möglichst genauer Beschreibung des Fehlers an KAN KAI WORKS melden.
KAN KAI WORKS wird reproduzierbare technische Fehler innerhalb angemessener Frist untersuchen und im Rahmen der vertraglichen Pflichten beheben.
Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.
18. Haftung
KAN KAI WORKS haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien und
- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet KAN KAI WORKS nur für den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter, Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen von KAN KAI WORKS.
19. Laufzeit und Kündigung
Die konkrete Vertragslaufzeit und der Abrechnungszeitraum ergeben sich aus der jeweiligen Bestellung beziehungsweise dem vereinbarten Tarif.
Soweit keine abweichende Mindestlaufzeit ausdrücklich vereinbart wurde, kann ein laufendes Abonnement zum Ende des jeweils laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Bei monatlicher Abrechnung ist damit grundsätzlich eine Beendigung zum Ende des laufenden bezahlten Monats möglich.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Kündigungen können mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail an support@kankaiworks.de, erklärt werden. Soweit im Produkt eine Kündigungsfunktion bereitgestellt ist, kann auch diese genutzt werden.
20. Vertragsende und Daten
Nach Vertragsende endet der reguläre Zugang zu den kostenpflichtigen Leistungen, soweit für einen gesetzlich oder vertraglich vorgesehenen Wechsel-, Abruf- oder Herausgabezeitraum nichts anderes gilt.
OPERIO stellt einen standardisierten, anbieterneutralen Datenexport-/Wechselprozess bereit. Standardexport und Standardanbieterwechsel werden mit 0,00 EUR berechnet. Der autorisierte Hauptnutzer kann einen Export beziehungsweise Anbieterwechsel für den Mandanten anfordern.
Der Standardexport umfasst – soweit im jeweiligen Mandanten vorhanden und exportierbar – strukturierte Daten, die für die Zuordnung erforderlichen Beziehungen, exportierbare Originaldokumente und Dateien, Metadaten, ein Inhalts-/Versionsmanifest und Prüfsummen. Sicherheitsgeheimnisse, WebAuthn-Schlüsselmaterial, Sitzungsgeheimnisse sowie Daten anderer Mandanten werden nicht exportiert.
Für den regulären Wechselprozess ist eine Übergangsfrist von höchstens 30 Kalendertagen vorgesehen. Nach Bereitstellung steht das Datenpaket mindestens 30 Kalendertage zum Abruf bereit. Die konkreten Rechte und Pflichten richten sich ergänzend nach den OPERIO Datenportabilitäts- und Anbieterwechselbedingungen.
Nach Ablauf der maßgeblichen Abruf- und Aufbewahrungsfristen werden produktive Kundendaten über den einheitlichen Mandanten-Löschprozess entfernt, soweit kein gesetzlicher Aufbewahrungsgrund, aktiver Legal Hold oder sonstiger rechtlich zulässiger Sperrgrund entgegensteht.
Der Löschprozess umfasst die hierfür unterstützten produktiven Datenbank- und Speicherobjekte. Abgeschlossene Löschvorgänge werden ohne Kopie der gelöschten Kundeninhalte nachvollziehbar protokolliert.
Technisch notwendige Sicherungskopien können bis zu ihrer regulären Überschreibung fortbestehen, wenn eine sofortige selektive Löschung technisch nicht möglich ist. Die maximale reguläre Rotation beträgt 90 Tage. Wird ein älterer Sicherungsstand wiederhergestellt, werden bereits fällige Löschungen anhand des geschützten Lösch-/Reconciliation-Nachweises erneut durchgesetzt.
Soweit KAN KAI WORKS personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, gelten ergänzend die Regelungen des AVV.
21. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln ihnen im Zusammenhang mit dem Vertrag bekannt werdende vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
22. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden, soweit gesetzlich zulässig.
23. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von KAN KAI WORKS.
Vertragsbestandteile sind, soweit für das jeweilige Vertragsverhältnis einschlägig und vor Vertragsschluss einbezogen:
- die jeweilige Bestellung beziehungsweise das angenommene Angebot,
- die bei Vertragsschluss geltende Produkt- und Leistungsbeschreibung,
- diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
- die OPERIO Datenportabilitäts- und Anbieterwechselbedingungen (Data Act) und
- bei Auftragsverarbeitung die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
Die Datenschutzerklärung dient der Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten und wird nicht allein durch ihre Veröffentlichung zu einer leistungsbestimmenden Vertragsklausel.
Bei Widersprüchen gehen für Fragen des Anbieterwechsels und der Datenportabilität die Data-Act-Bedingungen vor; für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gehen die datenschutzrechtlichen Regelungen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung vor. Im Übrigen gilt die speziellere Regelung vor der allgemeineren.
Die bei Vertragsschluss einbezogenen Fassungen der AGB, Data-Act-Bedingungen und – soweit einschlägig – des AVV werden dem Kunden vor Vertragsschluss so bereitgestellt, dass er sie speichern und reproduzieren kann. KAN KAI WORKS dokumentiert die jeweils einbezogenen Versionen elektronisch. Der Vertragsnachweis soll mindestens Vertrags-/Kundenbezug, Produkt-/Angebotsfassung, AGB-Version, Data-Act-Version, AVV-Version oder Nichtanwendbarkeit, Zeitpunkt und Methode der Annahme sowie einen unveränderlichen Snapshot- oder Hash-Nachweis der einbezogenen Dokumente enthalten.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.